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    Zoll in Dubai: Einfuhrbestimmungen, Freimengen und Verbote

    Persönliches Reisegepäck ist zollfrei, Geschenke bis 3.000 AED. Bei Bargeld, Medikamenten, Drohnen und CBD wird es komplizierter – hier stehen die Freimengen, die Anmeldepflichten und die Regeln für…

    Von Sandro·12 Min. Lesezeit·Aktualisiert
    Schalter 08 in der Ankunftshalle des Flughafens Dubai, davor ein wartender Reisender mit Jacke über dem Arm; auf der Theke wirbt ein Anbieter mit einer kostenlosen Tourist-SIM-Karte

    Wer nach Dubai reist, darf persönliche Gegenstände, Geschenke und bestimmte Mengen an Alkohol oder Tabakwaren zollfrei einführen. Für Medikamente, Drohnen, größere Bargeldbeträge, Pflanzen, Tiere und einige technische Geräte gelten jedoch besondere Vorschriften.

    Dieser Ratgeber zeigt dir, was du nach Dubai mitnehmen darfst, welche Waren angemeldet werden müssen und was bei der Ausreise beziehungsweise Rückkehr nach Deutschland zu beachten ist.

    Zollfreie Einfuhrmengen nach Dubai

    Dubai Customs nennt aktuell folgende Freimengen für Reisende:

    Zollfrei je Person

    • Geschenke3.000AEDGesamtwert, rund 700 Euro
    • Zigaretten400Stückab 18 Jahren
    • Zigarren50Stückab 18 Jahren
    • Tabak500Grammab 18 Jahren
    • Alkohol4Literab 18 Jahren
    • Bier — alternativ2Kartonsje 24 Dosen à höchstens 355 ml

    Alkohol oder Bier — beides nebeneinander ist nicht zollfrei. Alle Mengen müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein.

    Bei Überschreitung der Freimengen können Zollabgaben und weitere Gebühren anfallen. Die Mengen müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und dürfen keinen gewerblichen Charakter haben.

    Persönliches Reisegepäck

    Übliche persönliche Gegenstände dürfen normalerweise zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören beispielsweise:

    • Kleidung und Toilettenartikel,
    • Smartphone und Laptop,
    • Kamera und Videoausrüstung,
    • Kinderwagen,
    • persönliche Sportausrüstung,
    • tragbare Musikinstrumente,
    • Rollstühle und andere persönliche Mobilitätshilfen.

    Voraussetzung ist, dass die Gegenstände erkennbar zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Mehrere originalverpackte Smartphones, Kameras oder andere hochwertige Geräte können dagegen als gewerbliche Einfuhr angesehen werden.

    Geschenke und Einkäufe

    Geschenke sind bis zu einem Gesamtwert von 3.000 AED zollfrei. Das entspricht – abhängig vom Wechselkurs – ungefähr 700 Euro.

    Die Freigrenze gilt nur, wenn:

    • die Waren persönlicher Natur sind,
    • keine gewerblichen Mengen mitgeführt werden,
    • die Gegenstände nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind,
    • und der Reisende nicht regelmäßig gleichartige Waren einführt.

    Bei teuren Geschenken oder mehreren identischen Produkten solltest du Rechnungen oder andere Kaufnachweise griffbereit halten.

    Bargeld, Edelmetalle und Wertgegenstände

    Bei der Bargeldgrenze gibt es derzeit widersprüchliche Angaben auf offiziellen Internetseiten.

    Das zentrale Regierungsportal der VAE, die zuständige Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs and Port Security sowie das Afseh-System nennen eine Deklarationsgrenze von mehr als 60.000 AED. Die Dubai-Customs-App iDeclare nennt bereits Beträge von insgesamt 60.000 AED oder mehr als anmeldepflichtig.

    Eine andere Dubai-Customs-Seite nennt dagegen aktuell einen Betrag von mehr als 100.000 AED. Wegen dieser widersprüchlichen Behördenangaben empfehlen wir die vorsichtige Variante:

    Bargeld und vergleichbare Werte sollten bereits ab einem Gesamtwert von 60.000 AED deklariert werden.

    Zur anrechenbaren Gesamtsumme können gehören:

    • Bargeld in Dirham oder Fremdwährungen,
    • Reiseschecks,
    • übertragbare Finanzinstrumente,
    • Edelmetalle,
    • wertvolle Edelsteine.

    Die Deklaration ist keine Steuer und bedeutet nicht automatisch, dass Gebühren anfallen. Sie dient vor allem der Geldwäscheprävention und dem Nachweis der Herkunft.

    Für Reisende unter 18 Jahren werden die mitgeführten Beträge dem begleitenden Elternteil oder Erwachsenen zugerechnet. Die An- und Abmeldung kann über das offizielle Afseh-System oder beim Zoll erfolgen.

    Afseh – Bargeld und Wertgegenstände deklarieren

    Grüner oder roter Ausgang?

    Nach dem Gepäckband stehst du vor genau dieser Entscheidung. Am Flughafen Dubai gibt es — wie an den meisten Flughäfen der Welt — zwei Durchgänge: den grünen für Reisende ohne anmeldepflichtige Waren und den roten für alles Übrige.

    Grüner AusgangNichts zu verzollen
    • Kleidung, Toilettenartikel, persönliche Sportausrüstung
    • Smartphone, Laptop, Kamera im normalen Gebrauch
    • Kinderwagen, Rollstuhl und andere Mobilitätshilfen
    • Geschenke bis 3.000 AED Gesamtwert
    • Tabak und Alkohol innerhalb der Freimengen
    • Nicht kontrollierte Medikamente in Reisemenge
    Roter AusgangAnmelden
    • Bargeld und Werte ab 60.000 AED
    • Geschenke über 3.000 AED
    • Alkohol oder Tabak über der Freimenge
    • Kontrollierte und psychotrope Medikamente
    • Drohnen
    • Waffen, Munition, Feuerwerk
    • Pflanzen, Samen, Erde, Tiere
    • Funkgeräte und Satellitentelefone
    • E-Zigaretten und Verdampfer
    • Gewerblich wirkende Warenmengen

    Im Zweifel den roten Ausgang nehmen und fragen. Eine unnötige Rückfrage ist harmloser als eine nicht angemeldete Ware.

    Eine Deklaration kann bereits vor oder bei der Ankunft über die offizielle App iDeclare vorbereitet werden. Wer sie vorab ausfüllt, spart sich das Anstehen am Schalter.

    Der grüne Ausgang ist keine Abkürzung, sondern eine Erklärung: Wer ihn nimmt, gibt damit an, nichts Anmeldepflichtiges dabeizuhaben. Stichprobenkontrollen finden auch dort statt.

    Danach beginnt die Ankunftshalle — wie es von dort weitergeht, steht im Beitrag zum Transfer vom Flughafen.

    Medikamente nach Dubai mitnehmen

    Medikamente für den persönlichen Reisebedarf dürfen grundsätzlich eingeführt werden. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch nicht für jedes verschreibungspflichtige Medikament erforderlich.

    Entscheidend ist, ob der enthaltene Wirkstoff in den VAE als:

    • kontrolliertes Medikament,
    • psychotroper Wirkstoff,
    • Betäubungsmittel,
    • oder verbotene Substanz

    eingestuft wird.

    Nicht kontrollierte Medikamente dürfen laut Emirates Drug Establishment ohne vorherige elektronische Anmeldung mitgeführt werden. Bei kontrollierten, betäubungsmittelhaltigen oder psychotropen Medikamenten solltest du vorsorglich eine Genehmigung beantragen.

    Medikamente sollten:

    • in der Originalverpackung bleiben,
    • ein gut erkennbares Ablaufdatum besitzen,
    • nur in einer nachvollziehbaren Menge mitgeführt werden,
    • und durch ein Rezept oder ärztliches Attest belegt werden können.

    Für kontrollierte Medikamente werden unter anderem ein aktuelles Rezept und ein medizinischer Bericht benötigt. Die zulässige Menge richtet sich nach der Aufenthaltsdauer und darf den Bedarf für maximal drei Monate nicht überschreiten.

    Ausführlich steht das alles in unserem Ratgeber Medikamente nach Dubai mitnehmen – dort auch die offizielle Wirkstoffliste und der Weg zur Genehmigung.

    Drogen, CBD und Cannabisprodukte

    In den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten äußerst strenge Drogengesetze. Besitz, Einfuhr, Handel und Missbrauch werden hart bestraft. Das gilt auch für sehr kleine Mengen und kann ebenfalls Reisende im internationalen Transitbereich betreffen.

    Besondere Vorsicht ist bei CBD-, Cannabis- und Hanfprodukten erforderlich. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in den VAE auch CBD-Öl und Lebensmittel mit Hanfbestandteilen als Drogen behandelt werden können.

    Nimm daher insbesondere folgende Produkte nicht ungeprüft mit:

    • CBD-Öl und CBD-Kapseln,
    • medizinisches Cannabis,
    • cannabis- oder hanfhaltige Süßigkeiten,
    • Lebensmittel mit Hanfbestandteilen,
    • Kosmetik mit CBD,
    • Produkte mit nicht eindeutig angegebenen Inhaltsstoffen.

    Dass ein Produkt in Deutschland legal verkauft wird, bedeutet nicht, dass es in Dubai eingeführt werden darf.

    Drohnen nach Dubai mitnehmen

    Das frühere pauschale Verbot privater Drohnen gilt in dieser Form nicht mehr. Heute existiert ein strenges Registrierungs- und Genehmigungssystem.

    Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Mitbringen und dem Fliegen einer Drohne:

    • Die Einfuhr einer Drohne ist nicht grundsätzlich verboten.
    • Drohnen gehören zu den Gegenständen, die bei Dubai Customs angegeben werden sollten.
    • Pilot und Drohne müssen vor dem Fliegen registriert sein.
    • In Dubai gelten zusätzlich die Vorschriften der Dubai Civil Aviation Authority.
    • Geflogen werden darf ausschließlich in aktuell freigegebenen Gebieten.
    • Kurzfristige Sperrungen des Luftraums sind jederzeit möglich.

    Die GCAA schreibt für Freizeitflüge unter anderem Registrierung, Sichtkontakt, eine maximale Flughöhe von 400 Fuß und die Nutzung genehmigter Flugzonen vor. Für Dubai existieren zusätzliche Anforderungen; auch Touristen werden in den aktuellen DCAA-Vorschriften ausdrücklich berücksichtigt.

    Aktuelle Informationen: UAE Drones für Registrierung und Flugfreigaben, die Dubai Civil Aviation Authority für Freizeitdrohnen und die GCAA für die bundesweiten Vorschriften.

    Waffen, Munition und Feuerwerk

    Waffen, Munition, Explosivstoffe und Feuerwerk gelten als beschränkte Waren. Eine Einfuhr ist nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Behörden möglich.

    Führe keine Waffen, Munition, Feuerwerkskörper oder waffenähnlichen Gegenstände ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung mit.

    Auch bestimmte Messer, Elektroschocker und andere Selbstverteidigungsgegenstände können als Waffen eingestuft werden. Dubai Customs nennt das Innenministerium, das Verteidigungsministerium und die Streitkräfte als zuständige Stellen für entsprechende Genehmigungen.

    Lebensmittel

    Lebensmittel können je nach Herkunft, Zusammensetzung und Menge besonderen Kontrollen unterliegen.

    Dubai Customs führt selbst zubereitete und gekochte Lebensmittel in seiner Liste problematischer beziehungsweise nicht zulässiger Waren auf. Für Fleisch, tierische Produkte, Pflanzen und größere Mengen können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein.

    Vermeide insbesondere:

    • selbst gekochte Speisen,
    • nicht eindeutig verpackte Lebensmittel,
    • frisches Fleisch und tierische Produkte,
    • größere Mengen gleichartiger Lebensmittel,
    • Produkte ohne erkennbare Inhaltsangaben,
    • Pflanzen, Samen oder Lebensmittel mit Erde.

    Handelsüblich verpackte Snacks in einer normalen Reisemenge sind weniger problematisch. Bei tierischen, pflanzlichen oder ungewöhnlichen Produkten solltest du die Einfuhr trotzdem vorab prüfen.

    Pflanzen, Samen und Tiere

    Lebende Tiere, Pflanzen, Samen, Setzlinge, Erde, Dünger und bestimmte Pflanzenschutzmittel dürfen nicht einfach wie normales Reisegepäck eingeführt werden.

    Je nach Produkt werden unter anderem benötigt:

    • Einfuhrgenehmigung,
    • Gesundheitszeugnis,
    • Impf- oder Veterinärnachweis,
    • Pflanzengesundheitszeugnis,
    • Artenschutzdokumente.

    Zuständig ist in vielen Fällen das Ministry of Climate Change and Environment.

    Das gilt auch für Haustiere. Für Hunde und Katzen müssen die Einreisebedingungen rechtzeitig vor dem Flug geklärt werden.

    E-Zigaretten, Verdampfer und Tabakprodukte

    E-Zigaretten und Verdampfer werden von Dubai Customs ausdrücklich als deklarationsrelevante Gegenstände genannt.

    Zusätzlich gelten die Sicherheitsvorschriften der Fluggesellschaft:

    • E-Zigaretten und Ersatzakkus gehören normalerweise ins Handgepäck.
    • Die Geräte dürfen während des Fluges nicht benutzt oder geladen werden.
    • Flüssigkeiten unterliegen den Sicherheitsregeln für das Handgepäck.
    • Größere Mengen können als gewerbliche Einfuhr betrachtet werden.

    Nikotin- und Liquidprodukte können außerdem eigenen Produkt- und Steuerregelungen unterliegen.

    Verbotene oder besonders problematische Waren

    Bei den bisherigen Punkten ging es um Anmeldung und Gebühren. Bei den folgenden nicht.

    Gar nicht erst einpacken

    • Illegale Drogen und bestimmte Betäubungsmittel
    • CBD-Öl und Lebensmittel mit Hanfbestandteilen
    • Glücksspielgeräte und -maschinen
    • Falschgeld
    • Waren gegen Religion oder öffentliche Moral
    • Bestimmte pornografische Medien
    • Paan und Betelblätter
    • Radioaktiv verunreinigte Stoffe
    • Produkte aus geschützten Tierarten
    • Elfenbein und Nashornhorn

    Bei diesen Waren geht es nicht um Zollgebühren. Verstöße können zu Beschlagnahmung, Bußgeld oder einem Strafverfahren führen — auch bei kleinen Mengen und auch im Transit.

    Die Liste von Dubai Customs ist länger und nennt unter anderem noch bestimmte Fischernetze sowie weitere nach Bundes- oder Zollrecht verbotene Gegenstände. Auch digitale Inhalte auf Smartphones, Tablets oder Speichermedien können den Gesetzen der VAE unterliegen.

    Kontrollen am Flughafen Dubai

    Das Gepäck ankommender Reisender wird technisch kontrolliert und kann bei Auffälligkeiten oder stichprobenartig geöffnet werden.

    Ein Sicherheitsmitarbeiter tastet einen Reisenden mit erhobenen Armen an einer Kontrollstelle im Flughafen ab, im Hintergrund Gepäckbänder und Monitore

    Auch Personenkontrollen sind möglich — beim Sicherheitscheck ohnehin, im Einzelfall aber ebenso beim Zoll.

    Zollbeamte können insbesondere nachfragen, wenn:

    • ungewöhnlich große Warenmengen mitgeführt werden,
    • viele identische oder originalverpackte Produkte vorhanden sind,
    • genehmigungspflichtige Gegenstände erkannt werden,
    • der Warenwert nicht nachvollziehbar ist,
    • Medikamente nicht eindeutig zugeordnet werden können,
    • oder eine erforderliche Deklaration fehlt.

    Bewahre deshalb Rechnungen, Rezepte, Genehmigungen und andere relevante Nachweise griffbereit auf.

    Hinzu kommt: Der Flughafen Dubai ist durchgehend videoüberwacht. Für die meisten Reisenden ändert das nichts, es gehört aber zum Bild — das Sicherheitsniveau ist hoch, und entsprechend gründlich wird kontrolliert.

    Was passiert bei Überschreitung der Freimengen?

    Eine Überschreitung bedeutet nicht bei allen Waren automatisch, dass die Einfuhr verboten ist. Häufig müssen die Waren lediglich angemeldet und verzollt werden.

    Mögliche Folgen sind:

    • Erhebung von Zollabgaben und Gebühren,
    • genauere Überprüfung,
    • vorübergehende Einlagerung,
    • Beschlagnahmung nicht genehmigter Waren,
    • Bußgeld,
    • oder bei schweren Verstößen ein Strafverfahren.

    Eine vorherige oder freiwillige Deklaration ist daher deutlich sicherer als das Verschweigen anmeldepflichtiger Waren.

    Ausreise aus Dubai: Was muss beachtet werden?

    Auch bei der Ausreise können Kontrollen stattfinden. Das gilt insbesondere für:

    • Bargeld und vergleichbare Werte ab der Deklarationsgrenze,
    • wertvolle Edelmetalle und Edelsteine,
    • genehmigungspflichtige Waren,
    • Tiere und geschützte Arten,
    • Antiquitäten und Kulturgüter,
    • große oder gewerblich wirkende Warenmengen.

    Bewahre Kaufbelege für hochwertige Uhren, Schmuck, Gold, Elektronik und andere teure Einkäufe auf. Sie können sowohl bei der Ausreise aus Dubai als auch bei der Einreise nach Deutschland benötigt werden.

    Außerdem gelten im Zielland eigene Einfuhrbestimmungen. Dass eine Ware legal aus Dubai ausgeführt werden darf, bedeutet nicht automatisch, dass sie zollfrei nach Deutschland eingeführt werden kann.

    Mehrwertsteuer in Dubai zurückholen

    Touristen können sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der in den VAE gezahlten Mehrwertsteuer erstatten lassen.

    Dafür gelten unter anderem folgende Bedingungen:

    • Mindestalter 18 Jahre,
    • kein Wohnsitz in den VAE,
    • Einkauf bei einem teilnehmenden Händler,
    • Mindestumsatz von 250 AED ohne Mehrwertsteuer pro Vorgang,
    • Bestätigung der Ausfuhr innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsdatum,
    • Vorlage des Originalreisepasses,
    • Vorlage der gekauften Waren, falls eine Kontrolle verlangt wird.

    Die Validierung erfolgt über Planet-Schalter oder Selbstbedienungsterminals. Waren, die im Aufgabegepäck transportiert werden, müssen gegebenenfalls vor dem Check-in gezeigt werden.

    Von der Erstattung werden aktuell 13 Prozent des beantragten Mehrwertsteuerbetrags sowie 3,60 AED pro Tax-Free-Vorgang abgezogen.

    Rückkehr nach Deutschland: Freimengen beachten

    Dubai gehört nicht zur Europäischen Union. Deshalb gelten bei der Rückreise nach Deutschland die Freimengen für Einreisen aus einem Nicht-EU-Staat.

    Bei Flug- und Seereisen dürfen andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro pro Person abgabenfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Wertgrenze bei 175 Euro.

    Für Personen ab 17 Jahren gelten außerdem diese Mengen:

    Warengruppe Freimenge Hinweis
    Zigaretten 200 Stück oder eine der drei Alternativen darunter
    Zigarillos 100 Stück alternativ zu Zigaretten
    Zigarren 50 Stück alternativ zu Zigaretten
    Rauchtabak 250 Gramm alternativ zu Zigaretten
    Spirituosen über 22 % vol. 1 Liter oder 2 Liter bis 22 % vol.
    Alkohol bis 22 % vol. 2 Liter alternativ zu Spirituosen
    Nicht schäumender Wein 4 Liter zusätzlich erlaubt
    Bier 16 Liter zusätzlich erlaubt

    Die Wertgrenze von 430 Euro lässt sich bei einem einzelnen Gegenstand nicht aufteilen. Kostet beispielsweise eine Uhr 700 Euro, wird nicht nur der Betrag oberhalb von 430 Euro berücksichtigt. Der vollständige Warenwert muss beim deutschen Zoll angemeldet werden.

    Bewahre deshalb Rechnungen deiner Einkäufe auf. Überschreitungen müssen bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll angegeben werden.

    Praktische Checkliste vor der Reise

    Vor dem Abflug nach Dubai

    • Geschenke und Warenwert prüfen
    • Alkohol- und Tabakmengen kontrollieren
    • Wirkstoffe von Medikamenten prüfen
    • Erforderliche Rezepte und Atteste mitnehmen
    • Drohnenregistrierung und aktuelle Flugfreigabe prüfen
    • CBD- und Cannabisprodukte zu Hause lassen
    • Keine selbst gekochten Lebensmittel einpacken
    • Bargeld und Wertgegenstände zusammenrechnen
    • Genehmigungen ausdrucken und digital speichern
    • Kaufbelege griffbereit halten

    Vor der Rückreise nach Deutschland

    • Einkäufe und Rechnungen zusammenstellen
    • Deutsche Wertgrenze von 430 Euro beachten
    • Deutsche Alkohol- und Tabakfreimengen prüfen
    • Gegebenenfalls Tax-Free-Vorgänge validieren
    • Waren vor dem Check-in zur Kontrolle bereithalten
    • Bargeld und Wertgegenstände bei Bedarf deklarieren
    • Abgabenpflichtige Einkäufe beim deutschen Zoll anmelden

    Häufige Fragen

    Muss ich mein Smartphone oder meine Kamera beim Zoll anmelden?

    Normal genutzte persönliche Geräte müssen in der Regel nicht angemeldet werden. Mehrere neue und originalverpackte Geräte können jedoch als Handelsware gelten.

    Darf ich Lebensmittel im Koffer mitnehmen?

    Handelsüblich verpackte Lebensmittel in kleiner Menge sind weniger problematisch. Selbst gekochte Speisen sowie Fleisch, Pflanzen, Samen und tierische Produkte solltest du nicht ohne vorherige Prüfung einführen.

    Darf ich eine Drohne nach Dubai mitnehmen?

    Das Mitbringen ist nicht grundsätzlich verboten. Die Drohne sollte jedoch deklariert werden. Für den Betrieb sind Registrierung und aktuelle Flugfreigaben erforderlich.

    Muss jedes Medikament angemeldet werden?

    Nein. Eine vorherige Anmeldung betrifft insbesondere kontrollierte, psychotrope und betäubungsmittelhaltige Wirkstoffe. Nicht kontrollierte Medikamente können laut EDE ohne vorherige elektronische Anmeldung mitgeführt werden.

    Darf ich CBD-Öl mitnehmen?

    Davon ist dringend abzuraten. CBD-Produkte können in den VAE als Drogen behandelt werden, auch wenn sie in Deutschland legal gekauft wurden.

    Wie viel Bargeld darf ich mitnehmen?

    Bargeld darf grundsätzlich mitgeführt werden. Wegen derzeit unterschiedlicher offizieller Angaben empfehlen wir, Beträge und entsprechende Werte bereits ab insgesamt 60.000 AED zu deklarieren.

    Muss ich teuren Schmuck aus Dubai in Deutschland anmelden?

    Wenn der Gesamtwert deiner mitgebrachten Waren die deutsche Reisefreigrenze von 430 Euro übersteigt, müssen die Einkäufe grundsätzlich beim deutschen Zoll angemeldet werden.

    Fazit

    Die meisten Urlauber passieren den Zoll in Dubai ohne Schwierigkeiten. Probleme entstehen vor allem bei nicht deklarierten Wertgegenständen, kontrollierten Medikamenten, Drohnen, Drogen beziehungsweise CBD-Produkten oder ungewöhnlich großen Warenmengen.

    Prüfe besondere Gegenstände vor dem Abflug, führe erforderliche Unterlagen mit und melde Waren im Zweifel freiwillig an. So reduzierst du das Risiko von Verzögerungen, Beschlagnahmungen oder Bußgeldern erheblich.

    Offizielle Quellen

    1. PrimärquelleDubai Customs: erlaubte Waren und FreimengenDubai Customs – Geschenke, Tabak, Alkohol, Bargeldgrenze
    2. Dubai Customs: verbotene und beschränkte WarenDubai Customs – Verbotsliste
    3. Dubai Customs: iDeclareDubai Customs – Deklaration per App
    4. Regierungsportal der VAE: Zollabfertigungu.ae – bundesweite Regeln
    5. ICP: Bargeld und Wertgegenstände deklarierenFederal Authority for Identity, Citizenship, Customs and Port Security
    6. Afseh: Bargeld online deklarierenOffizielles Deklarationssystem
    7. Emirates Drug Establishment: Medikamente für den persönlichen GebrauchEDE – Genehmigung, Fristen, Höchstmenge
    8. GCAA: Registrierung und Regeln für DrohnenGeneral Civil Aviation Authority
    9. Dubai Civil Aviation Authority: FreizeitdrohnenDCAA – zusätzliche Regeln für Dubai
    10. PrimärquelleFederal Tax Authority: Mehrwertsteuererstattung für TouristenFTA – 250 AED Mindestumsatz, 90 Tage, 13 % und 3,60 AED Abzug
    11. PrimärquelleDeutscher Zoll: Reisefreimengen aus Nicht-EU-StaatenZoll – 430 Euro, Tabak- und Alkoholmengen
    12. Auswärtiges Amt: Reisehinweise für die VAEAuswärtiges Amt – Drogen, CBD, Hanfprodukte

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